Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen,
Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 13. Juni 2003
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle zwischen dem Reisebüro und
dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für
sämtliche Willenserklärungen und
rechtsgeschäftlichen oder
rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des
Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung.
2.Definitionen
2.1
„Reiseleistung“ im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind Flüge,
Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung
eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2
„Veranstalter“ sind alle
Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und
sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen
erbringen.
2.3
„Reisebüro“ ist das in Ziffer 3
genannte Unternehmen, mit dem der
Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw.
abgeschlossen werden soll.
3.
Vertragspartner
Mit dem
Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars
beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Geschäftsführerin: Melanie Tamblé
Tel.: 01805-732255* - Service-Nr. 11098
Merkatorstraße 2
Vanity:01805-RECALL* - Service-Nr. 11098
41515 Grevenbroich
Fax:02181-7569-299
USt.-ID: DE-814224004
Handelsregister-Nr.: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach
*(12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)
mit der Vermittlung eines Vertrages über
eine Reiseleistung.
4.
Vertragsgegenstand
4.1
Gegenstand des Vermittlungsvertrages
ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses
des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter
über die in der Buchung aufgeführte
Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2
Das Reisebüro erbringt
Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer
Buchung kommt ein Vertrag über die
Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und
dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem
Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftbedingungen des Veranstalters
zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen
können besondere Regelungen und
Einschränkungen gelten.
4.3
Die Abwicklung des Vertrages über die
Reiseleistung erfolgt ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind
gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen.
5.
Vertragsschluss
5.1
Durch das Absenden des ausgefüllten
Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber
dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss
des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro
nimmt das Angebot durch die Bestätigung der
Buchung an. Die Bestätigung erfolgt
fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim
Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande
gekommen. Mit der Buchungsbestätigung
bestätigt das Reisebüro lediglich die
ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an
den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung
der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits
ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung
mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
5.2
Als Annahmeerklärung gilt auch die
Belastung der Kreditkarte des Kunden oder
(bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos
bzw. der Zugang einer Rechnung des
Reisebüros oder des Veranstalters beim
Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs
einer Buchung beim Reisebüro stellt noch
keine Annahmeerklärung dar.
5.3
Das Zustandekommen des Vertrages
zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
über die gebuchte Reiseleistung bestimmt
sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt
der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang
einer schriftlichen Reisebestätigung des
Veranstalters zustande.
6.
Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen
die Leistungsbeschreibung ganz oder
teilweise in englischer Sprache dargestellt
ist, oder in denen auf in englischer Sprache
abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen
wird, erkennt er die englische Sprache neben
der deutschen als gleichrangige
Vertragssprache sowohl für den
Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem
Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7.
Reisepreis, Zahlung
7.1
Die angegebenen Ticketpreise für
Linienflüge gelten in der Regel nur bei
Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung
und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24
bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft).
Maßgeblich sind stets die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden
von diesen Beschränkungen abgewichen werden,
kann die Buchung des gewünschten Fluges nur
zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2
Der Preis für die gebuchte
Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern
nicht anders angegeben mit Zugang der
Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3
Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt
die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines
Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d.
§ 651 k BGB ein. Die genauen, für die
gebuchte Pauschalreise geltenden
Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus
den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung
per Banklastschrift, Kreditkarte oder
Überweisung möglich.
7.4
Das Reisebüro ist beauftragt und
bevollmächtigt, für den Veranstalter den
geschuldeten Preis für die Reiseleistung
einzuziehen und hierzu Geldbeträge
entgegenzunehmen oder den geschuldeten
Betrag je nach vom Kunden gewählter
Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden
oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8.
Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die
Vermittlungsleistung erhoben wird, ist
dieses im Preis der vermittelten
Reiseleistung bereits enthalten. Es werden
keine gesonderten Gebühren berechnet.
9.
Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des
Preises für die gebuchte Reiseleistung und
auf Änderungen der gebuchten Leistung wird
auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des
Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei
der gebuchten Reiseleistung um einen
Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen
Beförderungs- und Tarifbestimmungen der
ticketausstellenden Fluggesellschaft
("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in
deren Büros eingesehen werden können, sowie
ergänzend hierzu die international gültigen
Bestimmungen des Abkommens zur
Vereinheitlichung von Regeln über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr
(Warschauer Abkommen).
10.
Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1
Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm
zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm
übersandte Tickets oder sonstige
Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre
Richtigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten
mit der getätigten Buchung hin zu
überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen
oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er
den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro)
hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2
Flugtickets werden dem Kunden in der
Regel nach erfolgter Zahlung bzw.
unmittelbar per Post übersandt. In
Ausnahmefällen werden Tickets bei der
Fluggesellschaft oder einem Beauftragten,
ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den
Kunden hinterlegt oder wahlweise
kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt.
Elektronische Tickets werden an den
entsprechenden Automaten im Flughafengebäude
ausgegeben.
10.3
Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden
die Reiseunterlagen entweder per Post
übersandt oder am Flughafenschalter, ggf.
gegen eine separate Gebühr, zur Abholung
durch den Kunden hinterlegt. Die
Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert
mitgeteilt.
10.4
Die Gefahr des Verlustes von Tickets
oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle
des Versands auf den Kunden über, sobald das
Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten
Transportunternehmen übergeben hat.
10.5
Im Falle der Buchung eines
Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann
der Kunde die vermittelte Reiseleistung
jeweils gegen Vorlage der in der
Buchungsbestätigung oder in einer
gesonderten Reservierungsbestätigung
mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch
nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht
übersandt.
11.
Stornierungen, Umbuchungen
11.1
Bei Stornierung der vermittelten
Reiseleistung gelten grundsätzlich die
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters. Nach diesen Bedingungen
richten sich auch die anfallenden
Stornogebühren. Im Falle der Stornierung
eines Linienflugs kann das Reisebüro
zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der
Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur
Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste
wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2
Rückerstattungen erfolgen bei
Linienflugbuchungen erst nach Eingang der
Original-Tickets beim Reisebüro sowie
erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter.
Bedingt durch die verschiedenen
Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr
(IATA/BSP) können Rückerstattungen bei
stornierten Linienflügen ein bis zwei
Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate
dauern.
11.3
Die Umbuchung einer Reiseleistung ist
nur durch Stornierung der gebuchten und
gleichzeitiger Buchung einer anderen
Reiseleistung möglich, es sei denn, der
zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
geschlossenen Vertrag enthält hierfür
besondere Bestimmungen. Im
Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann
das Reisebüro zusätzlich zu den
gegebenenfalls von der Fluggesellschaft
erhobenen Gebühren eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR
pro Ticket erheben.
12.
Einreisebestimmungen und sonstige
Informationen
12.1
Angaben und Auskünfte des Reisebüros
zu den in den Reiseländern geltenden
Einreisebestimmungen, insbesondere zu den
Pass- und Visumerfordernissen, setzen
voraus, dass der Kunde deutscher
Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft
ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für
das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2
Der Kunde ist verpflichtet, sich
rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer
Auslandsreise alle für die Einreise in das
Zielland und gegebenenfalls auch für die
Durchreise durch einen Drittstaat
erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie
die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und
Devisenbestimmungen sowie der
gesundheitspolizeilichen Formalitäten
sicherzustellen und gegebenenfalls
Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13.
Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden, die auf einer
schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, die Folge einer
Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder
des Lebens sind, oder für die eine Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen
ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14.
Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung
berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig
festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht
bestritten.
15.
Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte
personenbezogene Daten des Kunden und
gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese
Daten werden für die Abwicklung des
Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung
und Abwicklung des abzuschließenden
Vertrages über die vom Kunden gebuchte
Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu
diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine
Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt
ausschließlich an den jeweiligen
Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16.
Schlussbestimmungen
16.1
Auf den Vertrag findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
16.2
Ist der Kunde ein Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im
Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in
Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.
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